Infos zur Bahnnutzung während des Corona-Lockdowns



Die Nutzung des Zollhausrings während der Pandemie ist von den Behörden klar geregelt. Unsere Aktivitäten fallen unter "Kontaktlosen Sport im Außenbereich" und sind abhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Maßgeblich sind hier aber nicht die Zahlen aus Nürnberg, da die Strecke zum Lkr. Roth gehört. Informationen zur aktuellen 7-Tage-Inzidenz des Lkr. Roth und was aktuell an Aktivitäten gestattet ist, erhält man daher unter folgenden Links:

Landratsamt Roth - aktuelle Corona-Zahlen

Corona Katastrophenschutz Bayern - FAQ

Ab einer Inzidenz von 50 und höher können daher derzeit nur 2 Mitglieder des Vereins die Strecke benutzen (keine weiteren Zuschauer / Angehörige erlaubt). Da eine Reservierung der Strecke organisatorisch kaum möglich ist, gilt der Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Ist die Strecke bereits mit 2 Personen belegt, dann muss am Parkplatz gewartet werden, bis diese wieder frei ist. Selbstverständlich gelten auch auf dem Vereinsgelände inkl. Parkplatz die aktuellen Corona-Schutzregeln bzgl. Abstand & Hygiene.

Bei Nichteinhaltung der Regelungen haftet jeder Einzelne für sich und den Verein!

Sobald es neue Regelungen gibt, werden wir dies hier entsprechend ankündigen.

Der Vorstand des MACN





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