Ab sofort wieder 10 Mitglieder auf dem Zollhausring erlaubt



Da der Inzidenzwert für den am Zollhausring maßgeblichen Landkreis Roth nun schon 3 Tage unter 50 liegt, greifen die aktuellen Regelungen zum kontaktfreien Outdoorsport, die nun wieder maximal 10 Mitglieder auf der Strecke erlauben. Dazu ist eine Eintragung im Anwesenheitsbuch an der Strecke Pflicht (Vor- und Nachname, Tel.-Nr., Ankunfts- und Abfahrtszeit). Auch Gastfahrerbetrieb ist ab sofort wieder möglich.

Es gelten nach wie vor die aktuellen Hygienevorschriften. Abstände sind einzuhalten (auch auf dem Fahrerstand!), bei Nichteinhaltung sind FFP-2 Masken zu tragen. Wer sich nicht an die Reglen hält, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern riskiert auch die Schließung des Vereinsgeländes durch die Behörde.

Die aktuellen Corona-Handlungsempfehlungen können hier eingesehen werden: Coronavirus-Handlungsempfehlungen
Aktuelle COVID-19 Kennzahlen für den Landkreis Roth: Coronazahlen Lkr. Roth

Selbstverständlich gilt diese Regelung nur, sofern der Inzidenzwert dauerhaft unter 50 bleibt. Es obliegt jedem Mitglied selbst zu prüfen, ob der eine Anwesenheit an der Strecke mit den derzeitigen Zahlen möglich ist. Sobald es geänderte Vorschriften gibt, werden wir dies hier kommunizieren.

Der Vorstand des MACN e.V.





Zurück